Diese Seite drucken
LH CityLine

Neuer

Vergütungstarifvertrag

26.03.2013

Am 15.03.2013 konnte die UFO-Tarifkommission einen neuen Vergütungstarifvertrag mit einem Gesamtvolumen von 5,2% für Euch abschließen.

In einem harten zweieinhalbjährigen Verhandlungsmarathon ist es uns gelungen, trotz des widrigen Umfeldes von Ergebnissicherungsprogrammen wie CLIMB 2011, SCORE, GLOBE und SHAPE, wesentliche Tarifforderungen durchzusetzen und für alle Beschäftigtengruppen in der Kabine der Lufthansa CityLine Vergütungsverbesserungen zu erreichen. Im Einzelnen konnten wir folgendes für Euch erreichen:

Vergütungserhöhung und Erhalt aller bisherigen Vergütungsstufen für Altverträge

Die Grundvergütung wird rückwirkend zum 01.01.2013 um 2,0% erhöht. Neben der prozentualen Erhöhung der Bezüge konnten für alle Kolleginnen und Kollegen mit Einstellungsdatum bis 31.12.2010 alle aktuellen Vergütungsstufen erhalten werden. Angesichts der massiven Arbeitgeberforderungen nach Beiträgen des Bestandspersonals zur Zukunftssicherung in Form von Kürzung der Vergütungstabelle und Reduzierung der Mehrflugstundenvergütung war dies keine Selbstverständlichkeit. Unter den schweren Rahmenbedingungen der Konzernpolitik verbuchen wir die Bestandsicherung als Verhandlungserfolg.

Sofortige rückwirkende Einmalzahlung

Alle Kollegen, die sich vom 01.07.2010 bis zum 31.12.2012 in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befunden haben, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 70% eines Bruttomonatsgehaltes (Grundgehalt + Flugzulage + Mehrflugstunden, nach Stand der Vergütungstabelle Dezember 2012 und nach Berechnungssystematik des 13. Monatsgehalts). Mitarbeiter, die in diesem Zeitraum nicht durchgehend oder in Teilzeit beschäftigt waren, erhalten die Zahlung anteilig. Die Auszahlung erfolgt mit dem Aprilgehalt.

Weitere Einmalzahlung

Eine weitere Einmalzahlung in Höhe von 1,8% einer Bruttojahresvergütung (Grundgehalt + Flugzulage) erhalten die Mitarbeiter zum 01.01.2014, die sich zu diesem Zeitpunkt in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinden. Die Auszahlung erfolgt mit dem Januargehalt 2014.

Erhöhung des garantierten Grundgehalts

Zur Absicherung der Vergütung im Falle nachlassender Beschäftigung erhöht sich ab sofort das monatlich garantierte Grundgehalt und die Betriebsrente auf Basis von 95 Flugdienststunden. Die 94. und 95. Flugdienststunde werden ab 01.04.2013 mit dem Normalstundensatz bezahlt. Die Mehrflugstundenauslösegrenze 1 wird ab 01.04.2013 von 93 auf 95 Stunden angepasst, im Gegenzug das Grundgehalt, die Flugzulage und die Mehrflugstundensätze 1 und 2 entsprechend angehoben. Die Mehrflugstundenauslösegrenze 2 ab der 124. Stunde bleibt unverändert. Die neue Vergütungstabelle für Bestandpersonal unter Berücksichtigung dieser Veränderungen und der Erhöhung der Grundvergütung ergibt sich aus Anlage 1

Erhöhte, fixe und ereignisbezogene LFA Zulage auf allen Flugzeugmustern

Eine Neuregelung der LFA Zulage bringt deutliche Verbesserungen. Künftig zahlt Lufthansa CityLine eine LFA Zulage auf allen Flugzeugmustern. Die LFA Zulage setzt sich in Zukunft zusammen aus einer monatlichen Qualifikationspauschale und einer einsatzbezogenen Vergütung pro Flugdienststunde. Alle Senior CAs, die zum LFA qualifiziert sind, erhalten jeden Monat eine fixe LFA Zulage von 50,- Euro (anteilig für Mitarbeiter in Teilzeit). Zusätzlich erhält jeder Mitarbeiter für den Einsatz als LFA, musterunabhängig, eine ereignisbezogene Vergütung von 1,50 Euro pro Flugdienststunde (für Vollzeit- und Teilzeitmitarbeiter gleich). Die Auszahlung der Qualifikationszulage erfolgt rückwirkend zum 01.01.2013. Die Auszahlung der ereignisbezogenen Vergütung beginnt aus technischen Gründen ab 01.07.2013. Ab 2014 können Mitarbeiter auf Wunsch dauerhaft auf einen Einsatz als LFA verzichten.

Nachhaltige Sicherung der PQ Stellen

Die künftigen Aufgabenfelder der Flugbegleiter CA, leitenden Flugbegleiter LFA und Produkt- und Qualitätsbeauftragten PQ wurden erstmalig tariflich beschrieben und damit in ihrem Bestand nachhaltig gesichert. Zusätzlich garantiert Lufthansa CityLine dauerhaft die Besetzung einer festen Quote von mindestens 12% der Gesamtkabinenbelegschaft mit PQ Stellen.

Erhöhung der PQ Zulage

Mit der Anpassung des Aufgabenfeldes erfahren die Produkt- und Qualitätsbeauftragten künftig eine Aufwertung ihrer Tätigkeit. Auf betrieblicher Ebene wird noch im Detail verhandelt werden müssen wie sich die aktuellen PQs auf ihre künftige Rolle vorbereiten können. Nach Überführung in das neue Aufgabenfeld, spätestens aber ab 01.10.2013, erhöht sich auch die PQ Zulage auf 300,- Euro.

Quotierung befristeter Arbeitsverhältnisse

Euch allen ist bekannt, dass die Firma im Bereich der Kabine zuletzt nur noch befristet auf die Dauer von zwei Jahren eingestellt hat. Es bestand das Risiko, dass die betroffenen Kolleginnen am Ende der Befristung das Unternehmen verlassen müssen und als Ersatz wieder Neueinstellungen mit befristeten Arbeitsverträgen vorgenommen werden. Dieser sogenannte Drehtüreffekt hätte dazu geführt, dass nur noch sehr wenige Kollegen übernommen worden wären und die Perspektive erhalten hätten, den Beruf des Flugbegleiters als Lebensberuf auszuüben und in höhere Gehaltsstufen hineinzuwachsen. Wozu ein solcher Ausverkauf führt, ist an anderer Stelle im Lufthansa-Konzern leider schon sehr viel deutlicher erkennbar. Mit der vorliegenden Vereinbarung konnte ein solches Szenario vermieden werden

Außerdem kann Lufthansa CityLine zukünftig nicht mehr in unbegrenztem Umfang befristet einstellen. Der Anteil der befristet eingestellten Kolleginnen und Kollegen am Gesamtkabinenpersonal darf nicht mehr als 15% betragen. Bei der Berechnung bleiben nur die befristet beschäftigten Kolleginnen und Kollegen außer Betracht, die bereits eine Zusicherung für eine Übernahme erhalten haben. Diese erhalten dann rechtzeitig vor Ablauf der Befristung ein Angebot auf den Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages, sofern kein Personalüberhang besteht. Sollte dies der Fall sein, sind sie innerhalb eines Jahres nach Auslaufen der Befristung vorrangig vor Neueinstellungen wiedereinzustellen.

Neue Vergütungsstrukur für Beschäftigte in den Stufen A und O sowie für zukünftige Neueinstellungen

Selbstverständlich war der Arbeitgeber nicht ohne weiteres bereit, sich seine Möglichkeiten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, uneingeschränkt befristet einzustellen, beschneiden zu lassen.

Er hat von uns deshalb eine veränderte, neue Vergütungsstruktur für noch nicht entfristete und zukünftige Kolleginnen und Kollegen gefordert. Hier ist es uns aber gelungen, den ursprünglichen Vorschlag der Geschäftsleitung noch deutlich nach oben zu korrigieren. Die Vergütung erfolgt in Zukunft abhängig von der Funktion. CAs steigen mit einer Gesamtgehalt einschließlich Flugzulage von 1.684,00 € ein, die über die ersten drei Dienstjahre gezahlt wird. Nach sechs Dienstjahren können sie zukünftig eine Gesamtgehalt einschließlich Flugzulage von 2.122,00 € erreichen.

Im Regelfall werden sie allerdings nicht in dieser Funktion verweilen, sondern die Qualifikation zum LFA erwerben. In dieser Funktion steigern sie weiter und können nach 15 Dienstjahren ein Gesamtgehalt einschließlich Flugzulage von 2.745,00 € erreichen.

Diejenigen, die als PQ eingesetzt werden, steigern weiter und können nach 20 Dienstjahren eine Gesamtvergütung einschließlich Flugzulage in Höhe von 3.091,00 € erreichen.

Hinzu kommen bei den LFAs und den PQs daneben noch die LFA-Zulage bzw. die PQ-Zulage (s.o.) sowie ggf. die Mehrflugstundenvergütung ab der 96. bzw. der 124. Stunde.

Auch die zukünftigen Kolleginnen und Kollegen haben damit die Perspektive, den Beruf des Flugbegleiters als Lebensberuf auszuüben. Die Einschnitte erschienen uns daher im Ergebnis das kleinere Übel im Vergleich zu der oben geschilderten Alternative, dass alle Neueinstellungen jeweils bereits nach zwei Jahren wieder nach Hause geschickt und gegen neue, günstigere Nachrücker, denen nach weiteren 2 Jahren dann dasselbe Schicksal widerfährt, ausgetauscht werden.

Sofortige Entfristung und sofortige Vergütungserhöhung aller geeigneten Mitarbeiter in Befristung

Alle Kolleginnen und Kollegen, die sich aktuell in einem befristeten Arbeitsverhältnis befinden und aus Sicht der Kabinenleitung persönlich und fachlich geeignet sind, erhalten mit sofortiger Wirkung das Angebot zur Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Für alle jetzigen Kolleginnen und Kollegen in Befristung haben wir damit eine dauerhafte Beschäftigungsperspektive bei Lufthansa CityLine eröffnet.
Alle Kolleginnen und Kollegen in aktueller Vergütungsstufe A bzw. 0 werden mit sofortiger Wirkung in die neuen Jahrgangsstufen 4 bzw. 5 überführt. Das bedeutet eine sofort wirksame Vergütungserhöhung von 343,- bzw. 370,- Euro. Die weiteren Stufensteigerungen im neuen Vergütungsmodell richten sich nach der Betriebszugehörigkeit.

Erhöhung der Zuschreibung für Urlaubs- und Schulungstage

Die Zuschreibung bezahlungswirksamer Flugdienststunden für Urlaubstage und Schulungsereignisse erhöht sich künftig von 3,1 auf 3,17 Stunden.

Anpassung der kumulierten Flugdienststunden am Monatsende

Auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitgebers werden fortan die Flugdienststunden am Monatsende addiert und auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.

Sonderkündigungsrecht

Für den Fall einer Verschmelzung der Lufthansa CityLine mit anderen Unternehmen oder einer Integration in die Lufthansa Passage haben wir uns ein Sonderkündigungsrecht ausbedungen, um in der Lage zu sein, auf ein solches Szenario zu reagieren.

Ausschluss von Fremdbereederungen

Dass man im Lufthansa-Konzern durchaus willens ist, Flugzeuge mit Fremdpersonal zu bereedern, wurde im vergangenen Jahr deutlich, als in Berlin stationierte Flugzeuge mit Leiharbeitnehmern von Aviation Power bereedert wurden. Ein solcher Einsatz von Leiharbeitnehmern gefährdet die Vergütungs- und Arbeitsbedingungen des Stammpersonals und führt zu einer Aushöhlung des Berufsbildes Flugbegleiters.
Mit Abschluss des neuen Tarifvertrages haben wir eine belastbare Zusage des Arbeitgebers zur Beschäftigungssicherung bei Lufthansa CityLine durch den erklärten Ausschluss möglicher Fremdbereederung unserer Kabinenarbeitsplätze. Damit ist bei Lufthansa CityLine ein Einsatz von Leiharbeitnehmern in der Kabine verboten.

Arbeitsgruppe Altersversorung

Die Forderung nach Einführung einer angemessenen Altersversorgung mit perspektivischer Option für einen vorzeitigen Berufsausstieg bzw. eine vergütungsneutrale Arbeitszeitreduzierung vor Erreichen des gesetzlichen dem gesetzlichen Renteneintrittsalters haben wir ausdrücklich aufrecht erhalten. Zu diesem Zweck haben wir mit dem Arbeitgeber die Einrichtung einer paritätisch besetzten Arbeitsgruppe vereinbart, um die Möglichkeiten einer kabinenspezifischen Altersversorgung zu untersuchen.

Mittelfristige Laufzeit

Der neue Vergütungstarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.03.2015.

Zusammenfassung

Die Rahmenbedingungen waren in der abgeschlossen Verhandlungsrunde nicht einfach. Insbesondere wenn man berücksichtigt, dass ganz aktuell an anderer Stelle im Konzern von Seiten des Managements ein massiver Arbeitsplatzabbau angekündigt wird, Kürzungen verlangt werden und Besitzstände angegriffen werden, kann das erreichte Ergebnis überhaupt nicht hoch genug bewertet werden. Mit einem zukunftsorientierten Vergütungsmodell nach beruflicher Qualifikation und der Flexibilität tariflich gestalteter Befristung hat die Kabine einen großen Beitrag für eine erfolgreiche Geschäftsfeldabsicherung der Lufthansa CityLine geleistet und die UFO ihre Verlässlichkeit am Verhandlungstisch bewiesen. Wir erwarten von der Konzern- und Geschäftsführung die zeitnahe Zusage für weitere Expansion.

Abschließend möchten wir uns bei Jessica Wardaschka, die sich mit dem erfolgreichen Abschluss dieser Vergütungsrunde aus persönlichen Gründen aus der Tarifkommission zurückzieht, für Ihren tollen Einsatz und ihren wertvollen Input während der vergangenen beiden Jahre bedanken.

Eure UFO-Tarifkommission Lufthansa CityLine
Mark Reher (Sprecher), Joachim Vázquez Bürger (stellv. Sprecher) Anne Struck, Wolfgang Eberhard, Reiner Hansen sowie Uwe Hien und Olaf Bödecker (UFO-Ressort Tarif)

Anlage 1: Vergütungstabelle für Bestandpersonal mit unbefristetem Altvertrag

Anlage 2: Vergütungstabelle für Neueinstellungen und aus befristeten Arbeitsverhältnissen überführte Mitarbeiter

Teile diesen Artikel