
Sie haben das Recht zu schweigen… oder?!
Sie haben das Recht zu schweigen… oder?!

Wie die Lufthansa mit behördlicher Erlaubnis EASA-Vorgaben ignoriert
Liebe Lufthanseat*innen,
wie ihr wisst, wollen wir im Zuge der Verhandlung eines neuen MTV u.a. endlich verlässliche, pünktliche Dienstplanveröffentlichungen für euch erreichen. Verlässlich heißt dabei nicht drei Tage vorher, mit einer etwas früheren Vorabinfo, die unverbindlicher ist als ein Tinder-Date, sondern so, dass ihr wenigstens den Ansatz einer Chance auf Planung eures Privatlebens habt.
Kurzer Recap: Anfang November 2025 haben wir beim Luftfahrtbundesamt (LBA) einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Wir wollten wissen, warum die LH Dienstpläne erst ultra kurz vor knapp veröffentlichen darf, obwohl die EASA eine Veröffentlichung „14 days in advance“ fordert. Um von dieser Vorgabe abweichen zu dürfen, brauchen Flugbetriebe eine Genehmigung des LBA in Form eines sogenannten AltMoC (Alternative Means of Compliance). Die Behörde ist gehalten, IFG-Anträge binnen eines Monats zu bearbeiten. Wir haben, weil die nonexistente Organisation und Sorgfalt des LBA in vielen Bereichen kein Geheimnis ist, unseren IFG-Antrag vorsorglich per Einschreiben mit Rückschein versendet. Nachdem wir deutlich länger als besagten Monat nichts gehört hatten, schickten wir ein weiteres Aufforderungsschreiben hinterher und erhielten – surprise – die ganz unschuldige Mitteilung, man habe leeeeeiiiider nix bekommen.
Selbst die unmotiviertesten Paketboten, die immer alles ohne Klingeln in die Postfiliale schicken, würden sich für eine so peinliche Ausrede in Grund und Boden schämen. Und auch mit der Aussage, den gelben Umschlag habe leider Nachbars Wautzi gefressen, stößt man bei den meisten Gerichtsvollziehern auf wenig Verständnis. Apropos Gerichtsvollzieher… über die Kolleg*innen kann man quasi alles zustellen lassen. Just sayin‘, falls jemand nach einer kreativen Idee für Tante Hildes 90. Geburtstag sucht, und die Nachbarschaft in Hinterpusemuckel mal etwas aufstören will.
Aber hey, immerhin wurde unser IFG-Antrag doch noch irgendwo in den endlosen Weiten der LBA-Flure aufgefunden und sogar bearbeitet…
…und ihr könnt euch sicher denken, was diese sympathische Behörde geantwortet hat: Ihr könnt uns mal mit eurem Auskunftsanspruch. Einen Scheiß sagen wir euch. Sinngemäß sagt das LBA:
„Die DLH muss die Pläne nicht rechtzeitig veröffentlichen, weil es ja eine Vorab-Info gibt, weil die OFF-Tage 14 Tage im Voraus feststehen, und weil es uns nicht juckt, was im AMC steht. Die Begründung der DLH für das AltMoC geht euch nichts an und die Antragsunterlagen auch nicht. Das sind Geschäftsgeheimnisse. Und die DLH will nicht, dass ihr davon erfahrt. Und jetzt legt euch gehackt und lasst uns weiter so willkürlich agieren, wie wir wollen, das hat sich in dieser Behörde bewährt, fragt mal die Cockpitkolleg*innen, die Medical-Probleme haben“.
Mal ganz abgesehen davon, dass wir alle wissen, wie lächerlich die Bezugnahme auf die Vorab-Info ist: Es gibt keinerlei (!) rechtliche Grundlage für die Behauptung, es sei ausreichend, wenn die OFF-Tage im Voraus feststehen. Zero. Nada. Niente. Das AMC sagt:
“Rosters should be published 14 days in advance“.
Nix OFF-Tage. Pläne. Das LBA verrät ja nicht mal, welche OFF-Tage hier gemeint sein sollen. Die vier aus dem MTV? Vier freie Tage im Monat reichen wohl kaum zur Regeneration, das dürfte selbst dem tumbsten Behördler einleuchten, der monatlich etwa 10 Wochenendtage hat, Gleitzeit im Homeoffice verbringt und sich freitags spätestens um 14 Uhr verzieht.
Und das Argument, es handle sich bei der Begründung für den Verstoß gegen das AMC um ein Geschäftsgeheimnis? Das ist nun wirklich an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden von der Rechtsprechung definiert als die auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung ein berechtigtes Interesse besteht. Betriebsgeheimnisse umfassen im Wesentlichen technisches Wissen; Geschäftsgeheimnisse betreffen vornehmlich kaufmännisches Wissen. Die Auskunft darf nur dann gewährt werden, wenn der Betroffene eingewilligt hat.
Es handelt sich dabei wohlgemerkt um eine Ausnahmeregelung. Normalerweise ist die Auskunft zu erteilen. Sowohl das Vorliegen eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses als auch das Interesse an der Geheimhaltung müssen von der auf Auskunft in Anspruch genommenen Behörde konkret (!) begründet werden.
Und jetzt machen wir einfach mal etwas, was man als Jurist ab der ersten Woche des ersten Semesters eingebläut bekommt, so dass man doch durchaus erwarten könnte, dass es in einer Bundesbehörde, die mehrere Volljuristen beschäftigt und an rechtliche Fragen bitteschön auch dranzusetzen hat, beherrschbar sein müsste: Wir subsumieren.
Technisches Wissen? Nope. Für unzureichende Planung braucht’s keine spezifischen technischen Kenntnisse. Kaufmännisches Wissen? Ebenfalls nope. Wir haben ja nicht gefragt, was die Planer bei der DLH verdienen, ob sie besser planen würden, wenn es mehr wäre oder welche Crewmitglieder den Arbeitgeber für welchen Dienst wie viel kosten. Nein, wir wollten eine f*cking sicherheitsrelevante Information haben.
Schon hier wäre man raus: Wenn es sich bei der begehrten Information weder um Betriebs- noch um Geschäftsgeheimnisse handelt, ist die Auskunft zu erteilen. Aber selbst wenn man sich darauf einlässt, noch weiter zu prüfen und danach dem berechtigten Geheimhaltungsinteresse zu fragen, wird’s doch spätestens lächerlich! Ja sapperlot, wer hätte gedacht, dass der Arbeitgeber was dagegen hat, wenn die Crews wissen, dass die Planveröffentlichung gegen EASA-Vorgaben verstößt?! Versucht so mal, gegenüber dem Finanzamt zu argumentieren.
Wie war das noch, liebes LBA und lieber Arbeitgeber? Teile der Antwort könnten die Bevölkerung verunsichern? Dann müssen wir wohl dankbar sein, von wahrheitsgemäßen Angaben verschont zu bleiben.
Übrigens: Neben uns als UFO hatten auch ein paar ausgefuchste Kolleg*innen aus Kabine und Cockpit sich ans LBA gewandt und um Vorlage des AltMoC gebeten. Bekamen sie natürlich nicht, aber das Witzige dabei ist, dass man mal behauptete, es handle sich um ein laufendes Verfahren (war gelogen, zu dem Zeitpunkt hatte die DLH ihren Mitarbeiter*innen bereits mitgeteilt, dass es ein AltMoC gibt, nur leider nicht, was drinsteht), und sich mal wie hier auf das heilige Geheimhaltungsinteresse der DLH bezog, als hätten wir hier die Rezeptur von Coca-Cola oder Maggi erfragt.
Und was auch noch interessant ist: Laut LBA hat man der DLH und der Discover gerade erst AltMoCs genehmigt, obwohl die Praxis der superknappen Dienstplanveröffentlichung insbesondere bei der DLH schon seit zig Jahren so läuft. Umkehrschluss nach Adam Riese: Anderen Airlines hat man keine Genehmigung erteilt, z. B. bei der CLH, duldet man weitere Verstöße gegen EASA-Vorgaben.
Unterm Strich heißt das:
Es bleibt mal wieder an uns hängen, uns mit solchen Orchideenthemen wie rechtskonformen und zumutbaren Arbeitsbedingungen zu befassen. Das werden wir gegenüber der DLH bei den laufenden MTV-Verhandlungen tun – und so deutlich werden, wie es nötig sein wird!!
Aber natürlich bleiben wir bei den anderen Airlines ebenso dran!
Und: Der Auskunftsanspruch gegenüber dem LBA ist einklagbar. Wir sagen Bescheid, wenn’s soweit ist.
Stay tuned!
Eure Nina Coppik aus der UFO-Tarifabteilung