UFO - Unabhängige Flugbegleiter Organisation
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Titelbild
Germania

Worst Case eingetroffen

wir sind am Boden!

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Worst Case eingetroffen

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05.02.2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

leider waren wir mit der Nachricht der GL, dass sich die Zahlung Eurer Januargehälter verzögern wird, vergangene Woche noch nicht am Tiefpunkt angelangt: Stattdessen hat Euer Arbeitgeber am gestrigen Montag den Insolvenzantrag beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg gestellt und bereits den Flugbetrieb eingestellt.

Auch wir sind von diesem Ausgang und der Insolvenz der Germania sehr betroffen, gab es doch erst gestern noch Gerüchte um einen neuen potenziellen Zahlungsgeber.

Wir haben als UFO schon in der Vergangenheit Kabinenmitarbeiter anderer insolventer Fluggesellschaften in einer solchen Situation beigestanden.   Uns ist auch bekannt, dass viele unter Euch bereits ein Insolvenzverfahren bei vorherigen Arbeitgebern durchleben mussten. Gerade bei den nicht wenigen Ex-Air-Berlinern unter Euch dürfte die Nachricht zur Insolvenz der Germania bittere Erinnerungen an die Air-Berlin-Pleite vor erst anderthalb Jahren wecken.

Die GL hatte sich mit einer Eilmeldung bereits an Euch gewandt und darin erwähnt, dass Ihr in Form einer einmaligen Zahlung ein Insolvenzausfallgeld erhalten werdet, welches den Lohnausfall aus dem letzten Monat ersetzt. Außerdem will die GL darüber hinaus ein Q&A für Euch im Intranet einrichten. Falls Ihr Fragen haben solltet, könnt Ihr Euch selbstverständlich auch an uns wenden und uns über tarif@ufo-online.aero kontaktieren. Wir wollen Euch zudem noch die folgenden Hintergrundinformationen und Ratschläge mit auf den Weg geben, die nun im Insolvenzfall Eures Arbeitgebers relevant sind:

  • Ein Insolvenzantrag beendet nicht automatisch Eurer Arbeitsverhältnis.
  • In dieser Zeit verkürzen sich allerdings längere Kündigungsfristen auf maximal drei Monate. Der Insolvenzverwalter kann Mitarbeiter von der Arbeit freistellen;
  • In jedem Fall ist es dringend ratsam, sich bereits jetzt bei der Agentur für Arbeit zu melden und bereits während des noch laufenden Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengeld zu beantragen.
  • Im Fall der Kündigung muss die Meldung bei der Agentur für Arbeit innerhalb von drei Tagen erfolgen.
  • Für den Zeitraum von drei Monaten vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens können offene Lohnansprüche bei der Agentur für Arbeit im Rahmen von Insolvenzgeld als Lohnersatz beantragt werden. Hinsichtlich Eurer noch ausstehenden Januargehälter hat Euer Arbeitgeber hierzu die entsprechenden Unterlagen bei der Arbeitsagentur schon eingereicht.
  • UFO-Mitglieder haben jederzeit Anspruch auf kostenfreie UFO-Rechtsberatung in allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis. Ihr könnt uns dazu telefonisch unter 06105/97130 bzw. per Mail an rechtschutz@ufo-online.aero kontaktieren und werdet dann an unsere Experten weitergeleitet.

Wir werden in dieser belastenden Zeit an Eurer Seite stehen und Euch helfen, wo wir nur können. Während die Gerüchte um die mögliche Insolvenz der Germania schon seit Wochen kursierten, brachten sich bereits andere Fluggesellschaften in Stellung, um Teile der Flotte übernehmen zu können. Wir vertreten die Ansicht, dass gerade jetzt nicht das Blech von Bedeutung sein sollte, sondern die Menschen, die mutmaßlich ihren Arbeitsplatz verlieren!

Aus diesem Grund werden wir mit anderen Airlines in Kontakt treten und diese auffordern, Euch privilegierte Einstiegsmöglichkeiten zu bieten ggf. mit uns zu verhandeln. Auch wenn die Zukunft der Germania in der jetzigen Form besiegelt scheint, wird sich die UFO weiter für Eure Zukunft stark machen!

Mit besten Grüßen

Eure UFO


PS: Uns hat folgendes Bild aus Münster erreicht:

Am Tag des Bekanntwerdens der Germania-Insolvenz verabschieden sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von einem ihrer Airbusse. Wehmut, Trauer und Enttäuschung sind die vorherrschenden Gefühle an diesem Tag.

 

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