UFO - Unabhängige Flugbegleiter Organisation
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Presse

UFO zum Wegfall der Maskenpflicht an Bord

In der aktuellen Diskussion um den Wegfall der Maskentragepflicht an Bord von Verkehrsflugzeugen, vermisst die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) den Blick auf den Schutz der Arbeitnehmer*innen – insbesondere des Kabinenpersonals.

“Es wurde in den vergangenen Tagen darüber debattiert, wie hier nationales und europäisches Recht in Einklang gebracht werden kann, um besonders internationale Fluggäste nicht in einen Konflikt zu ziehen. Allerdings fehlt uns bei der Diskussion eindeutig der Blick auf die Kabinenbeschäftigten, über deren Arbeitssicherheit bzw. Gesundheitsschutz wir vor allem auch reden müssen. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich in der Verantwortung die Sicherheit für sein Flugpersonal zu gewährleisten, darunter fällt auch die Bereitstellung von medizinischen Masken sowie Desinfektionsmaterialien, welche die Arbeitnehmer*innen uneingeschränkt nutzen können”, so UFO-Vorsitzender Daniel Kassa Mbuambi.

Das Spannungsfeld ergibt sich vor allem für internationale Fluggäste, die auf Flügen aus und nach Deutschland in Konflikte mit den Crews geraten, die die einzuhaltende Maskenpflicht durchsetzen müssen.

“Dadurch entstehen auch immer wieder psychisch belastende Eskalationssituationen für das Kabinenpersonal. Man darf dabei nicht vergessen, dass die Flugbegleiter*innen, wenn der Gast ausgestiegen ist, weitere Flüge absolvieren müssen. Dem Schutzbedürfnis der Crews, die Service für häufig wechselnde Kundschaft auf engstem Raum leisten, muss Rechnung getragen werden”, ergänzt Kassa Mbuambi.

Die Empfehlung der Europäischen Luftsicherheitsagentur EASA und der EU-Gesundheitsbehörde ECDC besagt, dass ab dem 16. Mai 2022 auf die Maskenpflicht in Flugzeugen und an den Flughäfen verzichtet werden kann. Zur Umsetzung dieser Empfehlung müssen nun die einzelnen europäischen Mitgliedsstaaten entsprechende rechtliche Grundlagen schaffen. In Deutschland würde nach aktueller Gesetzeslage die Maskenpflicht bis zum 23.09.2022 unverändert weiter gelten.

MÖRFELDEN-WALLDORF, DEN 13. Mai 2022

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