UFO - Unabhängige Flugbegleiter Organisation
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UFO fordert Ende von Abschiebungen auf zivilen Linienflügen

Die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) fordert ein Ende der Praxis, Abschiebungen auf zivilen Linienflügen durchzuführen. Rückführungen sollen künftig ausschließlich durch staatliches Personal und mit eigenen Transportmitteln erfolgen. In einem heute veröffentlichten Positionspapier verweist die Kabinengewerkschaft auf die erheblichen sicherheitsrelevanten, psychischen und ethischen Belastungen, denen Flugbegleiter*innen bei solchen Einsätzen ausgesetzt sind. 

„Flugbegleiter*innen sind keine Vollzugsbeamten. Unsere Aufgabe ist es, für die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Passagiere zu sorgen – und nicht der Vollstreckung von Zwangsmaßnahmen beizuwohnen“, erklärt Joachim Vázquez Bürger, Vorstandsvorsitzender der UFO. „Die Verantwortung für Abschiebungen liegt beim Staat. Wer staatliche Zwangsmaßnahmen durchführt, muss dafür eigenes, geschultes Personal einsetzen und darf diese Aufgabe nicht an zivile Airlines auslagern.“ 

Laut Bundesregierung fanden im ersten Halbjahr 2025 über 10.000 Abschiebungen per Flugzeug statt – die große Mehrheit davon mit zivilen Maschinen. UFO kritisiert diese Praxis scharf und fordert zugleich mehr Transparenz. “Airlines, die sich an Abschiebungen beteiligen, müssten gesetzlich verpflichtet werden, darüber öffentlich Bericht zu erstatten. Es kann nicht sein, dass Airlines mit durch Steuergeld finanzierte Tickets Geld verdienen und darüber keine Rechenschaft ablegen müssen. Unternehmen, die an Abschiebungen mitwirken, dürfen die öffentliche Debatte darüber nicht scheuen”, so Vázquez Bürger weiter.

Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung drängt UFO auf den sofortigen Abschluss betrieblicher Vereinbarungen, die sicherstellen, dass kein Crewmitglied gegen sein Gewissen an einem Flug mit Abzuschiebenden an Bord teilnehmen muss. „Wir haben zahlreiche Berichte von Kolleg*innen, die nach solchen Flügen psychisch belastet waren oder Angst haben, erneut in eine solche Situation zu geraten. Wer sich aus Gewissensgründen weigert, an einem Abschiebeflug teilzunehmen, darf daraus keine arbeitsrechtlichen Nachteile erleiden“, stellt Vázquez Bürger weiter fest. “Wir fordern die Airlines daher auf, klare innerbetriebliche Regelungen zu schaffen, um Gewissenskonflikte zu vermeiden und betroffene Beschäftigte zu schützen.” 

Die Kabinengewerkschaft betont ihre Verpflichtung zu den Grundwerten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zum Schutz der Menschenwürde gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes. Deshalb setzt sie sich dafür ein, dass staatliche Maßnahmen, insbesondere Abschiebungen, ausschließlich im Rahmen rechtsstaatlicher Prinzipien und unter Achtung internationaler Rechtsnormen erfolgen. 

Das gesamte Positionspapier ist hier zu finden.

 

Mörfelden-Walldorf, den 17. Oktober 2025

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