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Gesundheit

Informationen der AG Gesundheit

zu Fluguntauglichkeit

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25.07.2025

Fluguntauglich - und jetzt?

Fluguntauglichkeit ist eine sehr individuelle Sache, jeder Fall ist anders und es ist generell schwer, pauschal geltende Aussagen zu treffen. Jede medizinische Diagnose oder auch jeder Arbeitsunfall, der zu einer Fluguntauglichkeit führen kann, sind für sich zu betrachten.

Fluguntauglichkeit ist ein Thema, dass in der Fliegerwelt allgegenwärtig ist und daher (leider) auch immer mal wieder unserer Aufmerksamkeit bedarf.

Insbesondere können private Checklisten sowie eine Übersicht über die eigenen Ausgaben und eventuellen Versicherungen helfen, nicht in ein tiefes Loch zu fallen, da die Feststellung einer Fluguntauglichkeit erst einmal ein Schreckmoment ist, der weitreichende Folgen haben kann. Daher haben wir euch ein paar allgemeine Informationen und Anregungen zusammengefasst.

Informationen zur Versorgung bei längerer/dauerhafter Krankheit

Im Falle einer vorübergehenden, länger andauernden oder dauerhaften Krankheit, die zu einer Arbeitsunfähigkeit und gegebenenfalls vorübergehenden oder dauernden Fluguntauglichkeit führt, stellen sich viele Fragen. Natürlich stehen bei aller Unsicherheit die vollständige Genesung und der Weg dorthin im Vordergrund. Dennoch bleiben neben den medizinischen Fragen einige wichtige organisatorische Überlegungen, zu denen wir dir hier einige wichtige Anregungen geben und Unterstützung bieten wollen.

Vorbereitungen im Vorfeld

Wir empfehlen, sich bereits vorher (am besten jetzt!) die Zeit zu nehmen, um eine persönliche Versorgungslage anhand der nachfolgenden Informationen zu prüfen. Macht euch ein möglichst vollständiges Bild über eure Einnahmen und Ausgaben. Überprüft, welche regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen ihr habt. Zudem sollte ein Überblick darüber gewonnen werden, welche Zahlungen in welcher Höhe von welcher Stelle beansprucht werden könnten und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen.

Einige Lebens- und Rentenversicherungen bieten beispielsweise eine Beitragsbefreiung bei Fluguntauglichkeit an. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Beiträge zu solchen Investments selbst weiterfinanziert werden. Wendet euch zur Prüfung im Zweifelsfall an eure*n Versicherungsmakler*in. Gerne prüft auch der Versicherungsexperte Florian Sonntag, mit dem die UFO kooperiert, euren Versicherungsschutz; ihr erreicht ihn unter ufo@sonntag.gmbh oder 0671 202 999 20 (auch per WhatsApp).

Neben den finanziellen Aspekten solltet ihr auch darüber nachdenken, ob für den Fall ausreichend vorgesorgt ist, dass ihr keine eigenen Entscheidungen mehr treffen könnt. Wichtige Stichworte sind hier Patientenverfügung sowie Vorsorge- und/oder Generalvollmacht. In diesem Zusammenhang solltet ihr auch darüber nachdenken, ein Testament aufzusetzen.

Zusätzlich habt ihr die Möglichkeit, eine Checkliste bei Unfall oder Todesfall unter folgendem Link zu personalisieren:

Stiftung Mayday: Todesfall-Checkliste

Versorgung bei Arbeitsunfähigkeit infolge längerer Krankheit

1. Bis zum Ablauf von 42 Tagen:

  • Ihr seid verpflichtet, eurem Unternehmen unverzüglich eure Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer anzuzeigen und nachzuweisen. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können hierzu detailliertere Regelungen vorsehen.

  • Bei Arbeitsunfähigkeit erhaltet ihr euer Gehalt bis zu 42 Tage vom Unternehmen (Achtung: Ausnahmen sind nach Gesetz/Tarifvertrag möglich). Nähere Regelungen, insbesondere auch zur Höhe der Vergütung, finden sich in den für euch geltenden Tarifverträgen.

  • Ggf. müsst ihr eure Arbeitsunfähigkeit der Fluguntauglichkeitsversicherung aktiv in einem bestimmten zeitlichen Rahmen rechtzeitig melden (checkt dazu eure Versicherungspolice).

  • Sollte eure Arbeitsunfähigkeit durch einen Berufsunfall, eine Berufserkrankung oder einen Wegeunfall verursacht worden sein, muss die Berufsgenossenschaft Verkehr (BG Verkehr) innerhalb von 3 Tagen informiert werden (erfolgt in der Regel durch den Unfallbericht beim Unternehmen – es hat die Meldepflicht gegenüber der BG Verkehr). Im Falle einer Anerkennung durch die Berufsgenossenschaft erhaltet ihr finanzielle Unterstützung von der BG Verkehr.

Wir raten euch unbedingt, eine Kopie des Unfallberichtes/der Unfallmeldung zu machen und diese umgehend selbst aktiv an die Berufsgenossenschaft zu schicken. Die Meldung des Arbeitgebers erfolgt teilweise zeitlich verzögert.

  • Sollte ein Besuch beim fliegerärztlichen Dienst verpflichtend sein (siehe EASA Aircrew / Part MED), ist eine Meldung eurerseits an das LBA nicht erforderlich. Diese erfolgt durch den fliegerärztlichen Dienst eurer Airline.

2. Ab dem 43. Tag (soweit keine Ausnahme nach Gesetz/Tarifvertrag):

  • Ihr habt Anspruch auf Krankengeld und/oder Krankentagegeld nach entsprechender Antragstellung bei eurer Krankenkasse. Bitte haltet Rücksprache mit eurer Krankenversicherung zu den Leistungen und Beiträgen zur Sozialversicherung.

  • Je nach Airline gibt es gegebenenfalls einen Krankengeld-/Krankentagegeldzuschuss durch das Unternehmen. Bezüglich Einzelheiten beachtet bitte die Regelungen in dem für euch maßgeblichen Tarifvertrag.

  • Wenn ihr länger als 42 Tage (6 Wochen) am Stück oder in Summe im Verlauf der letzten 365 Tage arbeitsunfähig wart, muss euch der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Das Unternehmen soll mit euch zusammen Möglichkeiten entwickeln, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann und welche Maßnahmen notwendig sind, um erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Dieses Programm wird individuell erstellt und kann durch die Personalvertretung/Betriebsrat begleitet werden. Wir empfehlen sehr, ein angebotenes BEM in Anspruch zu nehmen. Ihr habt auch die Möglichkeit selbständig eines einzufordern (sogenanntes Präventiv-BEM), um einer drohenden Fluguntauglichkeit vorzubeugen.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Informationen zum BEM

3. Nach dem Bezug von Krankengeld/Krankentagegeld:

  • Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II

  • Erwerbsminderungsrente (unbefristet/befristet, teilweise oder voll)

  • Fluguntauglichkeitsversicherung

Fluguntauglichkeit

  • Eine Fluguntauglichkeit im Sinne des LBA führt nicht automatisch zu finanziellen Leistungen.

  • Wir empfehlen den Abschluss einer Fluguntauglichkeitsversicherung, damit ihr im Fall der Fälle finanziell abgesichert seid. Wissenswertes zur DFU-Versicherung haben wir in einem Webinar erklärt, die Aufzeichnung findet ihr mitgliederexklusiv auf der UFO-Webseite: Webinar DFU-Versicherung (Login erforderlich)

  • Wenn man im Sinne der Fluguntauglichkeitsversicherung fluguntauglich ist bzw. die Fluguntauglichkeit durch den medizinischen Dienst eurer Airline bestätigt wurde, erhaltet ihr die vertraglich abgesicherten Zahlungen. Bitte beachtet eure Versicherungsbedingungen und informiert euch, wann und in welcher Form ihr eure Versicherung über eine Krankheit informieren müsst.

  • Die verschiedenen Lohn-/Entgeltersatzleistungen werden steuerlich unterschiedlich behandelt. Bitte informiert euch umfassend bei eurer Steuerberatung.

Wir wissen, dass dies keine angenehmen Themen sind, dennoch ist Vorsorge an dieser Stelle sehr wichtig.

Nehmt euch rechtzeitig Zeit, um eure persönliche Absicherung zu prüfen – so seid ihr im Ernstfall gut vorbereitet.

Mitnehmen zum Nachlesen: Lade dir unseren Flyer zum Thema runter.

Begriffsbestimmungen/Glossar

Arbeitsunfähigkeit: 

Wenn Arbeitnehmende aufgrund von Krankheit die zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht ausüben können.

Fluguntauglichkeit: 

Die physische und psychische Eignung zur Arbeit im Flugzeug kann vorübergehend („Pending“) oder dauerhaft nicht gegeben sein. Dauerhafte Fluguntauglichkeit bedeutet, dass die Tätigkeit nach den einschlägigen behördlichen oder tarifvertraglichen Vorschriften nicht mehr ausgeübt werden kann.

Lohnfortzahlung: 

Das Unternehmen ist bei Arbeitsunfähigkeit verpflichtet, für 42 Tage Lohn fortzuzahlen.

Krankengeld: 

Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenkassen im Anschluss an die Lohnfortzahlung. Krankengeld wird maximal für 78 Wochen gezahlt.

Krankentagegeld: 

Private Krankenversicherungen oder entsprechende Zusatzversicherungen zahlen nach dem Ende der Lohnfortzahlung Krankentagegeld, sofern ein entsprechender Versicherungsschutz besteht.

Disclaimer

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir lediglich die gesetzlichen Grundlagen sowie zusätzliche nützliche Informationen zusammengestellt haben. Da sich die gesetzlichen, tariflichen und versicherungsspezifischen Gegebenheiten individuell unterscheiden und ständigen Änderungen unterliegen, erhebt diese Information keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sie dient lediglich zur besseren Orientierung und als Gedankenstütze.

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