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Politik

Die andere Seite

der Tarifpluralität

18.11.2013

Nachdem der Bundesgerichtshof vor gut zwei Jahren das Prinzip der Tarifeinheit (ein Betrieb - ein Tarifvertrag) gekippt hat, gab es viele Diskussionen und Gesetzesinitiativen zu diesem Thema, aber noch wenig faktisch greifbare Auswirkungen.

Dies hat sich nun geändert. Es gab mindestens eine "erfolgreiche" Klage gegen die Anwendbarkeit von Tarifverträgen der UFO. Weitere Gerichtsverfahren laufen noch. Das abgeschlossene Verfahren wurde von einer Kollegin der Lufthansa-Kabine geführt, die nach eigenen Angaben Mitglied in keiner Gewerkschaft ist. Die Argumentation der Rechtsvertreter der Klägerseite war die, dass nur Tarifverträge, die von allen im Kabinenbereich vertretenen Gewerkschaften anerkannt wurden, rechtsverbindlich auch für nicht organisierte Mitglieder sein können, da ansonsten Tarifpluralität gelte und man sich aussuchen könne, welche Tarifverträge man ansonsten "nutzen" wolle.

Diese Ansicht hat sich nun vor Gericht durchgesetzt. Dies ist wenig überraschend und entsprach auch von vornherein der Rechtsauffassung der UFO.

Lufthansa setzt diese Entscheidung nun um und hat nun konsequent auf die Klägerin die vorletzten Tarifverträge angewendet, da diese auch von der ver.di nachgezeichnet wurden und somit die letzten allgemein bindenden Verträge sind. Ver.di hat in der Tarifrunde im Frühjahr für die Kabine gar nichts abgeschlossen.

Das praktische Ergebnis ist das eigentlich Spektakuläre an diesem Urteil.

Der Erfolg ihrer Klage hat weitreichende Folgen für die betroffene Kollegin. Nun ist es amtlich und von objektiver Seite nachgerechnet: Wer nicht unter die UFO-Tarifverträge fallen möchte, hat massive Nachteile.

Der Erfolg der Klage führt dazu, dass finanzielle Vor- und Nachteile aus den unterschiedlichen Tarifverträgen gegeneinander aufgerechnet werden. Sprich, kein Soliabzug einerseits, aber auch keine Gehaltserhöhung andererseits - kein Aussetzen der Stufensteigerung einerseits aber auch keine Sonderzahlungen. Die Klägerin aus dem o.g. Prozess erhält nun eine Abrechnung. Sie muss nun zuviel erhaltenes Geld zurückzahlen. Auch Spesen werden reduziert.

Fast noch gravierender erscheinen jedoch die Risiken außerhalb der Vergütung.

  • Planstabilität bzw. Prämien bei Instabilität? - Finden keine Anwendung mehr
  • Layovertage nach Belastungskatalog? - Finden keine Anwendung mehr
  • Anrecht auf unfit for flight oder Regenerationsphasen an Bord? - Finden keine Anwendung mehr.

Die Geschäftsleitung hat sich entschieden, all jenen, die "erfolgreich " gegen den Tarifvertrag geklagt haben, oder es noch tun wollen, eine Sonderbehandlung angedeihen zu lassen. Bei Planverwaltung, Einsatz und Planung wird ein Vermerk gesetzt, dass die Schutzregelungen des MTV 2 keine Anwendung mehr findet.

Über HAM/PV werden Gehaltszahlungen und Spesensätze angepasst.

Glück im Unglück hatte die Kollegin, dass die ver.di den UFO-Tarifvertrag aus 2009 noch nachgezeichnet hat, in dem Urlaub und Vorschnellstreckenfaktorierung zurückgeholt wurden und die Gewinnbeteiligung wieder abgeschlossen wurde. Die Folgen wären sonst womöglich noch viel gravierender.

Theoretisch gelten auch Kündigungsschutz und andere Schutzregelungen nicht mehr. Glücklicherweise kann durch den Abbau des Personalüberhangs durch das Gesamtkollektiv der Arbeitgeber hier keine Notwendigkeit von Personalabbau mehr nachweisen. Hier hat also die Solidarität des Kollektivs für das Individuum nachweisbar gegriffen, obwohl sich ein Individuum dem Solidaritätsgedanken völlig entzieht und dagegen klagt.

Ein klassisches Eigentor!

Es geht nicht um Häme den Betroffenen gegenüber. Aber es ist auch gut, einmal schwarz auf weiß nachgerechnet zu bekommen, dass auch vermeintlich schlechter gestellte Kollegen in jeder Hinsicht IN SUMME vom letzten Abschluss der UFO profitieren und andere neue Gruppierungen auf dem Gebiet der Kabine zwar Mundpropaganda betreiben, die eine oder andere Veröffentlichung schreiben, aber in der Tarifarbeit überhaupt nicht stattfinden.

Die Frage ist, wann der Arbeitgeber anfängt, Nachweise zu verlangen, ob Kabinenmitarbeiter überhaupt Mitglieder der UFO sind, z.B. wenn wir in Zukunft eine Fortdauer der Alters- und Übergangsversorgung verhandeln, die dem Arbeitgeber abermals mehr abverlangt, als er eigentlich ausgeben wollte. Wird dann Lufthansa sich darauf zurückziehen, dass dies von der UFO ja eigentlich nur für UFO-Mitglieder verhandelt werden kann und Mitglieder anderer Gewerkschaften oder nicht organisierte Kollegen nicht unter diese Tarifverträge fallen?

Es ist juristisches Neuland und es wäre fahrlässig sich dazu abschließend zu äußern, aber nie war der alte Spruch aus dem Zauberlehrling greifbarer: "Die Geister, die ich rief....".

Aus gegebenem Anlass möchten wir an dieser Stelle ganz deutlich unterstreichen, dass die Nachwirkung der Versorgungstarifverträge ab dem 01.01.2013 für alle Kabinenmitarbeiter gilt, die zum 31.12.2013 in einem Beschäftigungsverhältnis mit Lufthansa stehen und Mitglied einer am letzten Abschluss der Versorgungstarifverträge für die Kabine beteiligt gewesenen Gewerkschaften sind. Die Nachwirkung der Versorgungstarifverträge gilt damit gerade auch für UFO-Mitglieder!

Damit sollten sich alle Kollegen Gedanken machen, ob es gerade in unserem spezialisierten Umfeld und im Zuge der Tarifpluralität nicht höchste Zeit wird, der UFO beizutreten. Wir stehen hierzu auch immer zum persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Was das Thema Tarifpluralität angeht, ist die UFO mit anderen Berufsgewerkschaften im engen Austausch, um die immer noch herumwabernden Ideen, die Berufsgewerkschaften in ihrem Einfluss zu begrenzen und Gesetze gegen diese auf den Weg zu bringen, zu verhindern. Wir werden uns unsere Selbstständigkeit nicht nehmen lassen, da wir nach wie vor und nun mehr denn je der Überzeugung sind, dass die Kabine eine spezifische Vertretung braucht, die ihre Interessen vertritt.

Wir werden Euch auf dem Laufenden halten, wie das Thema weiter geht.

Viele Grüße,
Eure UFO

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