UFO fordert Stopp von Abschiebungen nach Afghanistan über zivile Linienflüge
Die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) lehnt Abschiebungen nach Afghanistan über zivile Linienflüge entschieden ab. Die Praxis ist aus Sicht von UFO mit fundamentalen rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Grundsätzen unvereinbar und stellt zugleich eine erhebliche Belastung für das Kabinenpersonal dar. Die Abschiebung von verurteilten Intensivtätern torpediert außerdem das Ziel einer geordneten und sicheren Flugdurchführung.
“Wir sind entsetzt darüber, dass Abschiebungen nach Afghanistan nun via Linienflug stattfinden sollen und die Bundesregierung durch die aktuellen Abmachungen und organisatorischen Kooperationen faktisch zur Legitimierung des Taliban-Regimes beiträgt”, sagt Joachim Vázquez Bürger, Vorstandsvorsitzender der UFO. “Wer Rückführungen nach Afghanistan organisiert, erkennt damit eine Ordnung an, die systematisch grundlegende Menschenrechte missachtet.”
UFO zeigt sich dabei besorgt um alle Crews, die sich gegen ihren Willen an Flügen beteiligen, auf denen Abschiebungen durchgeführt werden. “Die Entscheidung der Bundesregierung, via Linienflug nach Afghanistan abzuschieben, tritt die Gewissensfreiheit von Kabinenbeschäftigten mit Füßen”, so Vázquez Bürger weiter.
Daher fordert UFO einen sofortigen Stopp von Abschiebungen nach Afghanistan auf zivilen Linienflügen, eine Beschränkung der Durchführung von Abschiebungen durch staatliches Personal mit staatseigenen Transportmitteln sowie den verbindlichen Schutz von Kabinencrews davor, staatlichen Zwangsmaßnahmen unfreiwillig und gegen ihren Willen beizuwohnen.
“Die aktuellen Entwicklungen zeigen erneut: Es ist nicht hinnehmbar, dass Abschiebungen über den zivilen Linienverkehr erfolgen. Die Einhaltung von rechtsstaatlichen Prinzipien, die Gewährleistung der Flugsicherheit und die psychische Unversehrtheit von Beschäftigten im Luftverkehr sind für uns nicht verhandelbar”, meint Vázquez Bürger abschließend.
Die ausführliche Positionierung der UFO zu Abschiebungen an Bord ziviler Luftfahrtzeuge können Sie hier nachlesen.



